Theatergruppe Salzgitter-Bad e.V.
S A T Z U N G
der
"Theatergruppe Salzgitter-Bad e.V."
§ 1
Name und Sitz
Theatergruppe Salzgitter-Bad e.V.
Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Salzgitter eingetragen.Sitz des Vereins ist Salzgitter.
§ 2
Zweck
Zweck des Vereins ist es, die Theaterarbeit am Gymnasium Salzgitter-Bad zu unterstützen und als kulturelle Aufgabe in Salzgitter sowohl das Amateurtheater als auch die literarische Arbeit zu fördern und zu betreiben. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Jedes Mitglied hat jedoch Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Aufwendungen, die es für den Verein getätigt hat. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 3
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- durch Tod
- durch Austritt, dieser ist dem Vorstand mitzuteilen,
- durch Ausschluß seitens des Vorstandes
- bei Verstößen gegen die satzungsgemäßen Ziele des Vereins
- wegen unehrenhafter Handlungen
- wenn Beiträge oder andere Zahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von 6 Monaten rückständig sind und ihre Zahlung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach ergangener Mahnung erfolgt.
Per Austritt aus dem Verein ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand abzugeben.
§ 4
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben die in der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und sonstigen Leistungen im voraus zu entrichten.
§ 5
Geschäftsjahr
§ 6
Organe des Vereins
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand, er besteht aus
- dem 1. Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Schriftführer
- dem stellvertretenden Schriftführer
- dem Schatzmeister
- dem stellvertretenden Schatzmeister
§ 7
Mitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung obliegen
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und des Berichts der Kassenprüfer.
- Entlastung des gesamten Vorstandes
- Wahl des neuen Vorstandes
Der Vorstand wird auf 2 Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt. Er führt die Geschäfte des Vereins bis zur Neuwahl weiter. Die Wahl des 1. Vorsitzenden hat vor der Wahl der übrigen Mitglieder des Vorstandes in einem besonderen Wahlgang zu erfolgen. Auf Antrag eines Mitgliedes erfolgt geheime Abstimmung. Mit Ausnahme der Wahl des 1. Vorsitzenden ist es möglich, über mehrere Vorstandsmitglieder gleichzeitig abzustimmen. - Wahl von zwei Kassenprüfern
Die Kassenprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören. - Jede Änderung der Satzung
- Entscheidung über die eingereichten Anträge
- Auflösung des Vereins
- Festsetzung der Jahresbeiträge und sonstigen Leistungen
Jede ordnungsgemäß anberaumte (ordentliche oder außerordentliche) Mitgliederversammlung ist beschlußfähig. Sie beschließt über Anträge durch einfache Mehrheit, soweit sie nicht Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereins betreffen. Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden und einem Schriftführer zu unterschreiben ist. Die Mitgliederversammlung kann für die Theatergruppe Salzgitter-Bad e.V. eine(n) Ehrenvorsitzende(n) wählen und Ehrenmitgliedschaften (d.h. beitragsfreie Mitgliedschaft auf Lebenszeit) verleihen.
§ 8
Vorstand
Über jede Sitzung des Vorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem die Sitzung leitenden Vorstandsmitglied und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Niederschriften sind aufzubewahren.
Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Ämter ehrenamtlich aus.
§ 9
Satzungsänderung
§ 10
Haftung
§ 11
Auflösung des Vereins
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen dem Schulverein des Gymnasiums Salzgitter-Bad zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Salzgitter-Bad, 17. März 2005